Chronische Schmerzerkrankungen stellen für die Betroffenen wie für das Gesundheitssystem eine fachliche, organisatorische, finanzielle und letztendlich gesellschaftliche Herausforderung dar. Sie entstehen aus unterschiedlichen Ursachen, verlaufen komplex und über Jahre, und sie betreffen viele Menschen. In Sachsen leben mindestens 96.000 Menschen mit einer schweren chronischen Schmerzkrankheit. Der Freistaat trägt dabei eine überdurchschnittliche Krankheitslast: Der Morbiditätsindex liegt bei 1,28 gegenüber 1,0 im Bundesdurchschnitt.
Dieser Vielzahl von Patienten steht eine kleine Zahl von Schmerztherapeuten gegenüber. Die verfügbaren Behandlungsverfahren können den Schmerz in der Regel nicht beseitigen, sondern Funktion, Belastbarkeit und Teilhabe verbessern. Die Versorgungskette ist an zu vielen Stellen unterbrochen. Dass dies kein sächsisches, sondern ein bundesweites Strukturproblem ist, hat der Gemeinsame Bundesausschuss bereits 2022 ausdrücklich festgestellt: Die Versorgung von Schmerzpatienten sei in Deutschland weder quantitativ noch qualitativ sichergestellt, es fehle an multidisziplinär ausgerichteten Schmerzzentren und an Spezialisten. Dies weise auf Strukturmängel hin.
Sachsen hat unter diesen Umständen viel erreicht
Gemessen daran steht Sachsen vergleichsweise gut da. Die Dichte ambulant tätiger Schmerztherapeuten liegt über dem Bundesdurchschnitt, bei den stationären interdisziplinären Behandlungen je Einwohner steht der Freistaat an der Spitze aller Bundesländer. Besonders in den letzten Jahren ist erkennbare Aufbauarbeit geleistet und die Abstimmung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenkassen und Ärzteschaft deutlich verbessert worden. Die Zahl der ambulant tätigen Schmerztherapeuten ist von 90 im Jahr 2023 auf 112 im vierten Quartal 2025 gestiegen. Sie versorgen rund 33.000 Behandlungsfälle je Quartal, und fünf Fachärztinnen und Fachärzte befinden sich derzeit in ambulanter Weiterbildung. Die sächsischen Schmerztherapeuten nehmen diese Herausforderung an und suchen unter begrenzten Möglichkeiten die bestmögliche Lösung.
Diese Errungenschaften sind nicht auf Dauer gesichert. Sie müssen auch unter den Vorgaben des neuen Sparpakets erhalten bleiben, denn in die schmerztherapeutische Versorgung muss weiter investiert werden.
Mehr Schmerztherapeuten allein lösen das Problem nicht
Damit allein ist es nicht getan. 32 Prozent der Kolleginnen und Kollegen sind 60 Jahre und älter, das Durchschnittsalter liegt bei 54,9 Jahren. Bis 2030 erreichen 23 Ärzte das 67. Lebensjahr, davon 11 mit Genehmigung für die interdisziplinäre schmerztherapeutische Versorgung. Nur 63 der 112 Therapeuten erfüllen die Voraussetzungen einer schmerztherapeutischen Einrichtung, und diese sind ungleich verteilt: 27 in Südsachsen, 24 im Raum Dresden, aber je 6 in Westsachsen und in der Oberlausitz.
Entscheidend ist jedoch etwas anderes. Wer schmerzmedizinisch arbeiten will, braucht Strukturen, in denen interdisziplinäres Arbeiten tatsächlich möglich ist, also ärztlich, psychotherapeutisch und physiotherapeutisch unter einem gemeinsamen Behandlungsplan. Ebenso braucht es eine belastbare Vernetzung aller Personen und Einrichtungen, die mit dem Patienten und seinem Krankheitsbild zu tun haben. Das Vergütungssystem sieht beides nicht vor. Die interdisziplinäre Komplexleistung ist im EBM nicht abgebildet, die Krankenhausreform sieht keine Leistungsgruppe für die spezielle Schmerzmedizin vor, und im sächsischen Krankenhausplan existiert kein Fachgebiet Schmerzmedizin. Weiterbildung ohne solche Strukturen erzeugt Qualifikation, die anschließend nicht angewendet werden kann.
Nur gemeinsam
Das ist nicht die Aufgabe der Ärzteschaft allein. Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen und Ärzteschaft können hier nur gemeinsam etwas bewegen, und die letzten Jahre in Sachsen zeigen, dass das möglich ist. Ein abgestimmtes und zeitlich synchrones Vorgehen kann die Lage auch dann verbessern, wenn die Ressourcen knapper und die Patientenzahlen größer werden. Dabei geht es nicht um zusätzliche Mittel, sondern um verlässliche Rahmenbedingungen für den Praxisbetrieb und die ambulante Weiterbildung.
Datenbasis: KV Sachsen (Q4/2025), BARMER Morbiditäts- und Sozialatlas, Gemeinsamer Bundesausschuss 2022 (zitiert nach BVSD-Weißbuch 2024), Krankenhausplan des Freistaates Sachsen. Stand: August 2026.
KV Sachsen, Arztregister, Stichtag 3. März 2025